AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
für Hebammenkurse gemäß § 134a SGB V
(z. B. Geburtsvorbereitung, Rückbildung, Babymassage)
Stand: 03.11.2025
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsparteien
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von der Hebamme angebotenen Kurse und Leistungen, insbesondere für Kursangebote im Rahmen der Hebammenhilfe nach § 134a Abs. 1 SGB V. Vertragspartnerin ist die teilnehmende Person (nachfolgend „Versicherte“ genannt), die während der Schwangerschaft oder nach der Geburt an einem Kurs teilnimmt.
§ 2 Leistungsumfang
1. Die Hebamme bietet Kurse mit einer festgelegten Stundenzahl an. Der Umfang richtet sich nach den Vorgaben der gesetzlichen Krankenversicherung (z. B. bis zu 14 Kursstunden bzw. 840 Minuten bei Geburtsvorbereitung oder bis zu 10 Kursstunden bzw. 600 Minuten bei Rückbildung).
2. Die Kurse können in Präsenz, digital oder in Form von Selbstlerneinheiten (z. B. Videotutorials) stattfinden.
3. Die Kursstunden werden direkt mit der gesetzlichen Krankenkasse abgerechnet, sofern Anspruch auf Kostenübernahme besteht.
4. Werden zusätzliche Kursstunden oder Zusatzleistungen gewünscht, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, erfolgt eine private Abrechnung nach der Hebammengebührenordnung Baden-Württemberg (HebGebO BW) in der jeweils gültigen Fassung. Dabei wird ein Steigerungsfaktor von 2,0 vereinbart.
§ 3 Teilnahme, Fehlzeiten und Stornierungen
1. Die Teilnehmerin verpflichtet sich, an den vereinbarten Terminen teilzunehmen.
2. Versäumte Kursstunden – unabhängig vom Grund – werden privat in Rechnung gestellt. Die Höhe richtet sich nach der Hebammengebührenordnung Baden-Württemberg. Eine Nachholung einzelner Kursstunden ist nicht möglich.
3. Innerhalb eines laufenden Kurses können nur in Ausnahmefällen neue Teilnehmerinnen aufgenommen oder ersetzt werden.
4. Bei Stornierungen vor Kursbeginn gelten folgende Regelungen:
a. bis 28 Tage vorher: kostenlos
b. bis 21 Tage vorher: 50 % der Kursgebühren
c. bis 14 Tage vorher: 80 % der Kursgebühren
d. weniger als 14 Tage vorher: 100 % der Kursgebühren
Maßgeblich ist der Eingang der Stornierung bei der Hebamme.
§ 4 Abrechnung und Zahlungen
1. Die Abrechnung der Leistungen mit der gesetzlichen Krankenkasse erfolgt direkt durch die Hebamme.
2. Für privat zu zahlende Leistungen (z. B. Zusatzstunden, Partnerteilnahme, versäumte Termine, Stornogebühren) erhält die Teilnehmerin eine separate Rechnung.
3. Das Zahlungsziel ergibt sich aus der jeweiligen Rechnung.
4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 BGB).
§ 5 Organisation und Kursdurchführung
1. Die Hebamme ist berechtigt, Kurstermine aus wichtigen Gründen (z. B. Krankheit, berufliche Verhinderung) zu verschieben. Ersatztermine werden nach Möglichkeit angeboten.
2. Sollte eine Kursdurchführung aus organisatorischen oder personellen Gründen nicht möglich sein, kann die Hebamme den Kurs absagen; bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
3. Eine ordentliche Kündigung des Vertrages während eines laufenden Kurses ist ausgeschlossen.
§ 6 Vertretung
Die Leistungen werden grundsätzlich persönlich von der Hebamme erbracht. Im Falle einer Verhinderung darf sie sich durch eine entsprechend qualifizierte Hebamme vertreten lassen.
§ 7 Haftung
1. Die Hebamme haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
2. Für persönliche Gegenstände der Teilnehmerin wird keine Haftung übernommen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.
3. Ärztliche Leistungen, Laboruntersuchungen oder Krankentransporte sind nicht Bestandteil des Kurses und begründen eigenständige Vertragsverhältnisse.
§ 8 Datenschutz und Schweigepflicht
1. Die Hebamme erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten der Teilnehmerin ausschließlich zur Durchführung, Abrechnung und Dokumentation der Leistung im Rahmen der Hebammenhilfe.
2. Grundlage hierfür sind die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die Berufsordnung für Hebammen in Baden-Württemberg.
3. Eine Weitergabe an Dritte (z. B. Abrechnungsstellen, Krankenkassen, ärztliche Kooperationspartner) erfolgt nur, soweit dies gesetzlich erlaubt oder für die Leistungserbringung notwendig ist.
4. Die Teilnehmerin kann jederzeit Auskunft, Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung ihrer Daten verlangen (Art. 15–18 DSGVO).
5. Die Aufbewahrungspflicht der Behandlungsunterlagen beträgt gemäß § 630f Abs. 3 BGB und Berufsordnung 10 Jahre nach Abschluss der Betreuung.
§ 9 Urheber- und Persönlichkeitsrechte
1. Die Teilnehmerin darf während des Kurses keine Ton-, Bild- oder Videoaufnahmen anfertigen oder verbreiten, soweit dadurch Rechte der Hebamme oder anderer Teilnehmerinnen berührt werden.
2. Online- oder Hybridkurs-Materialien (z. B. Videos, Skripte, Arbeitsblätter) dürfen nicht weitergegeben, kopiert oder veröffentlicht werden.
§ 10 Schlussbestimmungen
1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
2. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
3. Gerichtsstand ist der Sitz der Hebamme, sofern gesetzlich zulässig.
4. Mit der Zahlung der Kursgebühr bestätigt die Teilnehmerin, diese AGB zur Kenntnis genommen und akzeptiert zu haben. Eine Ausfertigung der AGB wird ihr ausgehändigt.
Diese AGB gelten für alle Kursangebote der Hebamme in Baden-Württemberg. Sie können als Anlage zum Kursvertrag verwendet oder separat vor Kursbeginn ausgehändigt werden.